Keine Frage: Corona legt das öffentliche Leben lahm. Davon sind auch alle Kirchengemeinden betroffen. Veranstaltungen fallen aus, Gottesdienste werden auf digitale Kanäle verlagert. Und auch für Presbyterien stellen sich entscheidende Fragen. Zum Beispiel, wie das neu gewählte Presbyterium eingeführt werden kann. Oder wie eine Zusammenarbeit gelingen kann, wenn es nicht mehr möglich ist, sich zu treffen.
Deshalb hat die Kirchenleitung in Ihrer "Sitzung" (Es war eine Videokonferenz) am 20. März eine gesetzesvertretende Verordnung beschlossen. Sie finden sie hier zusammen mit einem Rundschreiben und einigen Formularen, die direkt am Bildschirm ausgefüllt werden können:
- Gesetzesvertretende Verordnung zur Veröffentlichung der Wahlergebnisse und Einführung der neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums
- Konstituierung und Arbeitsweise von Presbyterien
- Rundschreiben 12/2020 (PDF)
- Rundschreiben 12/2020 (PDF)
- Formulare
- Anlage U-1: Bekanntgabe des festgestellten Wahlergebnisses (PDF)
- Anlage V-1: Niederschrift über die Amtseinführung (PDF)
- Anlage W: Erklärung zur Amtseinführung (PDF)
Achtung: Anlage W muss von ALLEN Presbyterinnen und Presbytern unterschrieben werden. Auch von den wiedergewählten.
Weiteres Prozedere
- Veröffentlichung des festgestellten Wahlergebnisses auf der Homepage der Kirchengemeinde und/oder in dem/den Schaukästen der Kirchengemeinde bis spätestens Sonntag, den 29.03.2020.
- Beschwerdefrist an den folgenden 5 Werktagen (endet spätestens mit Ablauf Freitag, den 03.04.2020). Unterstellt, dass keine Beschwerde eingelegt wurde:
- Amtseinführung (gegebenenfalls auch im schriftlichen Verfahren) möglichst bis Sonntag, den 5. April 2020; im Falle eingelegter Beschwerden halten Sie bitte Rücksprache mit dem Landeskirchenamt, Herr Höweler, Tel. 0521 594-198 oder Frau Harnisch, Tel. 0521 594-500.
Gottesdienst-Material
- Lichtkreuz: Texte und Ideen für den Einführungs-Gottesdienst am 22. März (PDF)